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Wurstwaren und Fleischkonserven

Strengere Kennzeichnungsvorschriften

 

Der ständige Lebensmittelausschuss übertrug am 19. Juli 2001 einen Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach der Begriff "Fleisch" für die Kennzeichnung verpackter, fleischhaltiger Produkte wie gekochtes Fleisch, vorbereitete Mahlzeiten und Dosenfleisch, in Zukunft enger gefasst werden soll (*).
Nach Informationen des Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, aid in Bonn, unterscheidet die einzige derzeitige Definition der Gemeinschaft für Fleisch nicht zwischen Muskelfleisch, Fett und Innereien, wohingegen Verbraucher unter der Bezeichnung "Fleisch" Skelettmuskelfleisch verstehen.
Das derzeitige System ist daher nicht zufriedenstellend, und eine Anzahl von Mitgliedstaaten hat bereits ihre eigene Fleischdefinition zu Kennzeichnungszwecken umgesetzt. "Diese harmonisierte Definition wurde entwickelt, um Verbrauchern mehr Informationen durch eine transparentere und präzisere Kennzeichnung von Produkten auf Fleischbasis zu geben. Ich glaube, dass Verbraucher ein Recht auf eine bestmöglichen Information zu den Lebensmitteln haben, die sie essen. Lebensmittelkennzeichnung ist ein notwendiges Instrument dazu, und meine Priorität ist es, Verbraucher bei einer informierten Auswahl zu unterstützen", so Kommissionsmitglied David Byrne. "Die heute verabschiedete Regelung beseitigt zudem zahlreiche Handelshemmnisse infolge unterschiedlicher nationaler Definitionen". Die in der Summe wohl größte Veränderung beschränkt die Definition von Fleisch auf die skelettbezogenen Muskeln. Andere Bestandteile von Tieren für den menschlichen Konsum wie Innereien (Herz, Darm, Leber usw.) oder Fett müssen nun als solche gekennzeichnet werden und nicht mehr als "Fleisch". Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen bestimmten Anteil an Fett, wenn es zu den Muskeln gehört, wie Fleisch zu behandeln, entsprechend den in der Definition festgelegten maximalen Grenzen. Maximaler Anteil an Fett und Bindegewebe für Zutaten, die als "Fleisch" gekennzeichnet werden sind in der Richtlinie festgelegt.
Die Richtlinie sieht ebenfalls einen systematischen Hinweis auf die Fleischherkunft vor (Rindfleisch, Schweinefleisch etc.). Dies ermöglicht Verbrauchern ein besseres Verständnis für Preisunterschiede und erlaubt ihnen zudem eine informierte Auswahl nach persönlichen Präferenzen.
Zuletzt schließt die Definition "Separatorenfleisch" aus. Dieses muss in Zukunft extra gekennzeichnet werden und kann kein Bestandteil des Fleischanteils der Produkte sein, in denen es enthalten ist.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum1. Januar 2003 Zeit, um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Alle Produkte, die danach hergestellt werden, müssen nach der neuen Regelung gekennzeichnet sein. Jedoch darf der Lagerbestand an Produkten, die vor diesem Datum und mit alter Kennzeichnung hergestellt wurden, noch verkauft werden.(*) Kommissionsrichtlinie ergänzend zu Richtlinie 2000/13/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.

aid

Stand:29.07.2001
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