Der ständige Lebensmittelausschuss übertrug am 19. Juli 2001
einen Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach der Begriff "Fleisch"
für die Kennzeichnung verpackter, fleischhaltiger Produkte wie gekochtes
Fleisch, vorbereitete Mahlzeiten und Dosenfleisch, in Zukunft enger gefasst
werden soll (*).
Nach Informationen des Auswertungs- und Informationsdienstes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, aid in Bonn, unterscheidet
die einzige derzeitige Definition der Gemeinschaft für Fleisch nicht
zwischen Muskelfleisch, Fett und Innereien, wohingegen Verbraucher unter
der Bezeichnung "Fleisch" Skelettmuskelfleisch verstehen.
Das derzeitige System ist daher nicht zufriedenstellend, und eine Anzahl
von Mitgliedstaaten hat bereits ihre eigene Fleischdefinition zu Kennzeichnungszwecken
umgesetzt. "Diese harmonisierte Definition wurde entwickelt, um Verbrauchern
mehr Informationen durch eine transparentere und präzisere Kennzeichnung
von Produkten auf Fleischbasis zu geben. Ich glaube, dass Verbraucher
ein Recht auf eine bestmöglichen Information zu den Lebensmitteln
haben, die sie essen. Lebensmittelkennzeichnung ist ein notwendiges Instrument
dazu, und meine Priorität ist es, Verbraucher bei einer informierten
Auswahl zu unterstützen", so Kommissionsmitglied David Byrne.
"Die heute verabschiedete Regelung beseitigt zudem zahlreiche Handelshemmnisse
infolge unterschiedlicher nationaler Definitionen". Die in der Summe
wohl größte Veränderung beschränkt die Definition
von Fleisch auf die skelettbezogenen Muskeln. Andere Bestandteile von
Tieren für den menschlichen Konsum wie Innereien (Herz, Darm, Leber
usw.) oder Fett müssen nun als solche gekennzeichnet werden und nicht
mehr als "Fleisch". Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen
bestimmten Anteil an Fett, wenn es zu den Muskeln gehört, wie Fleisch
zu behandeln, entsprechend den in der Definition festgelegten maximalen
Grenzen. Maximaler Anteil an Fett und Bindegewebe für Zutaten, die
als "Fleisch" gekennzeichnet werden sind in der Richtlinie festgelegt.
Die Richtlinie sieht ebenfalls einen systematischen Hinweis auf die Fleischherkunft
vor (Rindfleisch, Schweinefleisch etc.). Dies ermöglicht Verbrauchern
ein besseres Verständnis für Preisunterschiede und erlaubt ihnen
zudem eine informierte Auswahl nach persönlichen Präferenzen.
Zuletzt schließt die Definition "Separatorenfleisch" aus.
Dieses muss in Zukunft extra gekennzeichnet werden und kann kein Bestandteil
des Fleischanteils der Produkte sein, in denen es enthalten ist.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum1. Januar 2003 Zeit, um diese Richtlinie
in nationales Recht umzusetzen. Alle Produkte, die danach hergestellt
werden, müssen nach der neuen Regelung gekennzeichnet sein. Jedoch
darf der Lagerbestand an Produkten, die vor diesem Datum und mit alter
Kennzeichnung hergestellt wurden, noch verkauft werden.(*) Kommissionsrichtlinie
ergänzend zu Richtlinie 2000/13/EC des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die
Werbung hierfür.
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