Konservierungsmittel bei Zitrusfrüchten
Kennzeichnung ist Pflicht
Ein wichtiger Hinweis bei der Kennzeichnung von Zitrusfrüchten sind
außer Sorte, Herkunftsland und Klasse die Angaben zu Konservierungsmitteln
bzw. Nacherntemitteln.
Wurden die Früchte behandelt, muss dieses gekennzeichnet sein. Zitrusfrüchte
dürfen gegen Schimmelbefall oberflächlich mit Konservierungsstoffen
behandelt werden. Zugelassen sind Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol
(E 231), Natriumorthophenylphenol (E232) und Thiabendazol.
Als Schutz gegen Austrocknen dürfen außerdem Wachse verwendet
werden. Bei Fertigpackungen geben die Zutatenliste und die Verpackung
Auskunft über die verwendeten Konservierungsstoffe. Bei loser Ware
muss auf einem Schild die Behandlung angegeben sein, z. B. "mit Konservierungsstoff
Thiabendazol" oder "konserviert mit Orthophenylphenol"
bzw. "gewachst".
Für Bananen ist keine Angabe erforderlich, da allgemein bekannt ist,
dass Bananenschalen nicht zum Verzehr geeignet sind. Benötigen Sie
Zitronen- oder Orangenschalen zum Backen oder für ein Geflügel-
oder Fischgericht, kaufen Sie unbedingt unbehandelte Früchte, die
der Fachhandel meist in geringen Mengen führt.
Um bei behandelten Früchten so wenig Konservierungsmittel
wie möglich von der Schale auf das Fruchtfleisch zu übertragen
und mit zu verzehren, wird empfohlen, die Früchte unter fließend
warmem Wasser abzuwaschen oder nach dem Schälen, aber vor dem Zerteilen
der Früchte gründlich die Hände zu waschen. aid
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