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Konservierungsmittel bei Zitrusfrüchten
Kennzeichnung ist Pflicht
Ein wichtiger Hinweis bei der Kennzeichnung von Zitrusfrüchten sind außer Sorte, Herkunftsland und Klasse die Angaben zu Konservierungsmitteln bzw. Nacherntemitteln.
Wurden die Früchte behandelt, muss dieses gekennzeichnet sein. Zitrusfrüchte dürfen gegen Schimmelbefall oberflächlich mit Konservierungsstoffen behandelt werden. Zugelassen sind Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol (E 231), Natriumorthophenylphenol (E232) und Thiabendazol.
Als Schutz gegen Austrocknen dürfen außerdem Wachse verwendet werden. Bei Fertigpackungen geben die Zutatenliste und die Verpackung Auskunft über die verwendeten Konservierungsstoffe. Bei loser Ware muss auf einem Schild die Behandlung angegeben sein, z. B. "mit Konservierungsstoff Thiabendazol" oder "konserviert mit Orthophenylphenol" bzw. "gewachst".
Für Bananen ist keine Angabe erforderlich, da allgemein bekannt ist, dass Bananenschalen nicht zum Verzehr geeignet sind. Benötigen Sie Zitronen- oder Orangenschalen zum Backen oder für ein Geflügel- oder Fischgericht, kaufen Sie unbedingt unbehandelte Früchte, die der Fachhandel meist in geringen Mengen führt.

Um bei behandelten Früchten so wenig Konservierungsmittel wie möglich von der Schale auf das Fruchtfleisch zu übertragen und mit zu verzehren, wird empfohlen, die Früchte unter fließend warmem Wasser abzuwaschen oder nach dem Schälen, aber vor dem Zerteilen der Früchte gründlich die Hände zu waschen. aid

 

aid

Stand:24.01.2002
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