Harzer Köche: Neues Hygienerecht

Neues Hygienerecht

Veterinäramtsleiter Dr. Becker informierte die Harzer Köche über den neuesten Stand der Gesetzeslage.

Bad Lauterberg. Patronchef Horst Gollée lud die Harzer Köche zu ihrer Monatsversammlung in seine Kirchbergklinik ein. Hier hat man sich auf die Betreuung von Leuten eingerichtet, die gerade eine Herzoperation hinter sich haben. Für die spezialisierten Mediziner des Hauses sind diese Leute Patienten, für das Servicepersonal des Hauses sind die gleichen Leute Gäste, denen Hotelkomfort geboten wird. Wenige Tage nach der Operation kommen die Patienten in die Kirchbergklinik und werden während ihrer mehrwöchigen Genesungsphase von Ärzten und Therapeuten des Hauses betreut. Schon nach wenigen Tagen der Behandlung empfinden die Patienten, daß sie sich nicht in einem Krankenhaus mit seiner typischen Atmosphäre aufhalten müssen, sondern in einem Hotel wohnen und dessen Komfort genießen können.Die Küche des Hauses ist auf Risikogäste eingerichtet, und so bringt die Lebensmittelhygieneverordnung, die ab Februar 1998 in Kraft tritt, wenig Neues. Im wesentlichen sind es Schulungsmaßnahmen und die Protokollierung der hier schon längst eingeführten Maßnahmen und Betriebsabläufe, die von diesem Zeitpunkt an durchgeführt werden. So war Patronchef Horst Gollée sofort bereit, diese Veranstaltung gerade in seinem Hause durchzuführen.

Der Leiter der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, Veterinärdirektor Dr. Karl-Heinz Becker, setzt auf gute Beratung und gedeihliche Zusammenarbeit mit den von ihm betreuten Betrieben. Er war daher gern auf die Einladung der Harzer Köche eingegangen, um diese auf den neuesten Stand der Gesetzeslage zu bringen: Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ist schon seit einigen Monaten bekannt, im Prinzip schon seit einigen Jahren, aber unter anderen Bezeichnungen. Es fehlen aber Verordnungen, die die Durchführung des Gesetzes regeln. "Primärziel ist und bleibt", so Dr. Becker, "mögliche bzw. denkbare, vom produzierten Lebensmittel ausgehende Gefahren für die Gesundheit des Verbrauchers sicher auszuschließen, bzw. auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren". Von Februar 98 an müssen die Betriebe in Eigeninitiative durch Schulung, Kontrolle und Dokumentation nachweisen, daß sie dem Gesetz genüge tun. Den Lebenmittelkontrolleuren fällt dann mehr eine Beraterrolle zu und eine Kontrolle der betrieblichen Kontrollmaßnahmen und deren Dokumentation. Falls ein Störfall auftritt und der Betriebsinhaber zur Produkthaftung herangezogen werden soll, gilt alles was nicht nachweisbar ist, als nicht gemacht. Im europäischen Partnerland Dänemark hat sich dieses Gesetz inzwischen bewährt. Auf die Frage eines Küchenchefs, ob denn Anlaß und Bedarf für das neue Hygienerecht bestünde, wies Dr. Becker darauf hin, daß in Deutschland nicht die Infektionskrankheiten Pest und Cholera das Problem seien, daß es hier aber eine Zunahme der Durchfallerkrankungen gäbe; insofern könnten verbesserte Hygienemaßnahmen in jedem Fall hilfreich sein.

Sehr positiv äußerte sich der Amtsveterinär zu einem Schulungsangebot, das die Harzer Köche gemeinsam mit der Firma Dr. Griebel und Partner GbR anbieten: Im Rahmen der Schulungsmaßnahme sollen Theorie und Praxis der Durchführung des neuen Hygienerechts auf einen für alle Beteiligten zu akzeptierenden Nenner gebracht werden. Auf Einladung des Patronchefs Horst Gollée wird die erste Veranstaltung zur Durchführung des neuen Hygienerechts im Januar 98 wiederum in den Räumen der Kirchbergklinik stattfinden.


In einem gut recherchiertem Vortrag informierte der Leiter der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, Veterinärdirektor Dr. Karl-Heinz Becker, (links) über die neue Gesetzeslage. Patronchef Horst Gollée (2. v. l.) erwies sich als großzügiger Gastgeber der Köcheversammlung. Im Bild rechts Dipl.-Phys. Jens Bevendorff von der Firma Dr. Griebel und Partner GbR.Foto: Peters


Stand: 04.12.1997
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